(Das Verwaltungsgericht erachtete eine Strassenbreite von 4,0 m für erforderlich. Ob das Erschliessungsproblem mit einer Ausweichstelle gelöst werden könnte, liess es offen. Jedenfalls stellte es fest, dass der Mühleweg beim bestehenden Ausbaustandard keine genügende Erschliessung für die projektierte Schulanlage darstelle.)