Sachverhalt Am 16. August 1993 erteilte der Gemeinderat L. der Einwohnergemeinde L. die Baubewilligung für den Umbau und die Erweiterung des Schulhauses "Dorf" auf der Parzelle 592 sowie für den Neubau eines Doppelkindergartens auf der Parzelle 1424. Dagegen erhoben die Grundeigentümer der benachbarten Parzellen 586 und 594 in letzter Instanz beim Verwaltungsgericht Beschwerde. Sie hielten unter anderem die vorgesehene Erschliessung über den Mühleweg, der eine ausgemarkte Breite von teilweise nur 3,5 m aufweist, für ungenügend.