Es besteht auch die Möglichkeit, im Rahmen der Erschliessung der Nachbarparzelle 340, die Parzelle 344 von hinten her zu erschliessen. Anlässlich der Augenscheinsverhandlung wurde aber deutlich, dass die Gemeinde kein Interesse an der baldigen Realisierung eines Erschliessungplanes für dieses Gebiet hat, da die Grundeigentümer der ums Vielfache grösseren Parzelle 340 keine Bauabsichten hegen (Protokoll S. 4, act. 77, Votum Eichenberger).