Die Zufahrt soll über die Wegparzelle 537 erfolgen, welche eine Sackgasse ist und überdies die Parzelle 344 (1 - 2 Parkplätze) erschliesst. Die Wegparzelle 537 ist somit keine selbständige Strasse, sondern eine für die Benützung mit Strassenfahrzeugen bestimmte Verbindung (private Einund Ausfahrt) zwischen einer öffentlichen, vortrittsberechtigten Strasse und den anliegenden Grundstücken mit kleinem Verkehrsaufkommen, d.h. eine Grundstückszufahrt im Sinne der erwähnten VSS-Richtlinie. Daher kann nicht sie die zur Festlegung der Richtwerte relevante vortrittsberechtigte Strasse sein, sondern es ist diejenige Strasse massgebend, in die die Wegparzelle 537 mündet.