b) Bei der Festlegung der Anforderungen an Grundstückszufahrten berücksichtigt die hier unbestrittenermassen anwendbare VSS- Richtlinie 640 050 das Verkehrsaufkommen der anliegenden Grundstücke (Anzahl Parkfelder) und den Typ der vortrittsberechtigten Strasse, worin die Grundstückszufahrt mündet. Das geplante Gebäude auf der Parzelle 344 löst einen Parkplatzbedarf von 10 Parkplätzen aus (vgl. Protokoll der Augenscheinsverhandlung vom 28. April 1995, nachfolgend Protokoll, S. 2, act. 79, Voten Kaufmann, Lüchinger). Die Zufahrt soll über die Wegparzelle 537 erfolgen, welche eine Sackgasse ist und überdies die Parzelle 344 (1 - 2 Parkplätze) erschliesst.