auch das Verbindungsstück von der öffentlich zugänglichen Strasse zum Baugrundstück (BGE 116 Ib 159 ff.). Die Anforderungen, die an eine Zufahrt gestellt werden, hängen von den jeweiligen Verkehrsverhältnissen sowie der Art und Zahl der Gebäude, die erschlossen werden sollen, ab. Stets müssen die Zufahrten punkto Breite, Unterbau, Belag, Steigungen und Sicherheit den in den Einzelfällen an sie zu stellenden Anforderungen genügen. Bei der Beurteilung dieser Fragen steht den kantonalen und kommunalen Behörden ein erhebliches Ermessen zu. In der aargauischen Praxis werden als Richtlinie die "Normblätter der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachmänner" (VSS) angewendet.