Sachverhalt Der Stadtrat bewilligte das Baugesuch für die Erweiterung eines Restaurants und verpflichtete die Bauherrin, für zwei fehlende Parkplätze eine Ersatzabgabe von Fr. 16'000.-- zu leisten. Die Bauherrin ist Eigentümerin der Parzelle, auf der das Restaurant steht, und Inhaberin des Gastwirtschaftsbetriebes. Die Erweiterung des Restaurants ist jedoch im Gebäude auf der angrenzenden Parzelle geplant, die in fremdem Eigentum liegt. Gegen diese Verpflichtung erhob die Bauherrin Beschwerde. Das Baudepartement wies die Beschwerde ab.