Die Beschwerdeführer reichten bereits im Jahre 2014 ein Baugesuch ein für den Bau eines Carports und eines Windfangs. Projektverfasser war das Architekturbüro B. Die geschätzte Bausumme betrug damals Fr. 60‘000.–. Das Baugesuch für den Windfang wurde zurückgezogen und 2017 wieder eingereicht. Es handelt sich dabei um das gleiche Windfang-Projekt der B. mit (bezüglich Windfang) identischem Baueingabeplan. Gemäss aktuellem Baugesuchsdeckel betragen die Baukosten für den Windfang Fr. 35‘000.–. Die Bauart wird auf dem Baugesuchsdeckel wie folgt beschrieben: Umfassungsmauern Leichtbau Holz / Glas. Die Deckenkonstruktion sowie die Dacheindeckung und Farbe wurden als bestehend bezeichnet.