Regal + Entfernung der Betonfundamente] + Fr. 4‘400.– für die Montage des Regals an einem anderen Standort + Fr. 5‘000.– für neue Betonfundamente) bescheren. Zudem habe die Vorinstanz richtigerweise mit einbezogen, dass die betroffene Bauherrin ein Bauunternehmen sei, das zwar nicht unbedingt über mehr finanzielle Mittel als ein Privathaushalt verfügen müsse, aber anders plane und kalkuliere. Die Beständigkeit von Bauten stehe nicht so sehr im Zentrum. Das gelte im speziellen Masse für die Bauten eines Werkhofareals