Der gesamte wirtschaftliche Nachteil entspreche entweder den Beseitigungs- und den Versetzungskosten (Kosten für die Demontage, den Abbruch der Betonfundamente, eine erneute Montage und die Errichtung neuer Betonfundamente) oder den Beseitigungskosten und den nutzlos werdenden Aufbaukosten, die sich im Laufe der Zeit verringern würden, je länger das Regal (am aktuellen Standort) in Gebrauch stehe und sich amortisiere. Eine allfällige Beseitigungsanordnung würde der Bauherrschaft einen maximalen finanziellen Nachteil von Fr. 13‘200.– (Fr. 3‘800.– Beseitigungskosten [Demontage Regal + Entfernung der Betonfundamente] + Fr.