Zweitens sei sie ohnehin mit einmaligen Kosten aus der Montage des Regals und der Anfertigung von Betonfundamenten konfrontiert, unabhängig davon, ob sie das Regal beseitigen müsse oder nicht. Der gesamte wirtschaftliche Nachteil entspreche entweder den Beseitigungs- und den Versetzungskosten (Kosten für die Demontage, den Abbruch der Betonfundamente, eine erneute Montage und die Errichtung neuer Betonfundamente) oder den Beseitigungskosten und den nutzlos werdenden Aufbaukosten, die sich im Laufe der Zeit verringern würden, je länger das Regal (am aktuellen Standort) in Gebrauch stehe und sich amortisiere.