Erstens könne nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass die Bauherrschaft dereinst überhaupt Bedarf nach einem Ersatzbau hätte oder vielmehr darauf verzichten würde. Zweitens sei sie ohnehin mit einmaligen Kosten aus der Montage des Regals und der Anfertigung von Betonfundamenten konfrontiert, unabhängig davon, ob sie das Regal beseitigen müsse oder nicht.