Aus den Erwägungen (...) E.2. Im angefochtenen Entscheid wird der Beschwerdeführer aufgefordert, die eine der beiden unmittelbar an die Südgrenze seiner Grundstücksparzelle Nr. 821 aufgestellten Garage zu entfernen und die andere Garage so anzuordnen, wie dies in der Baubewilligung vom 15. Juli 1986 festgehalten ist.