Erlass eines Beseitigungsbefehls Beseitigungsbefehl: Der Gemeinderat wird darüber zu befinden haben, ob für die beiden alten Garagen ein nachträgliches Baugesuch einverlangt werden muss, um materiell die Vereinbarkeit der Bauten mit den Bauvorschriften zu prüfen und allenfalls - soweit dies das Verhältnismässigkeitsprinzip zulässt - die Anpassung oder Beseitigung zu verlangen. Sachverhalt Der Gemeinderat B. forderte am 9. Mai 1995 R.H. unter Androhung der Ersatzvornahme auf, "die im Jahre 1986 nicht bewilligte und daher unrechtmässig aufgestellte Fertiggarage zu entfernen und bis am 15. Juni 1994 den rechtmässigen Zustand (siehe Baubewilligung) zu schaffen."