Bereits die vom Gesuchsgegner zitierte Rechtsprechung belegt, dass vorliegend das Departement Bau, Verkehr und Umwelt gemäss Verordnungsrecht zuständig ist, das fragliche Gesuch beim Gericht einzureichen (vgl. Anhang 1 zur VAF i.V.m. § 1 Abs. 2 und § 16 Abs. 1 VAF). Dass der Generalsekretär des Departements Bau, Verkehr und Umwelt damals die … Leiterin der Sektion Landerwerb ATB gemäss Unterschriftsliste im Kapitel «Spezielle Bereiche», Unterkapitel «Landerwerb», auch zu der Tätigkeit «Antrag auf Einleitung des Enteignungsverfahrens vor SKE/ESK» ermächtigt hat, wird vom Gesuchsgegner nicht bestritten.