2 von 5 erheblich in die Rechte der Betroffenen ein. Entsprechend verlangt das Gesetz, dass dieses Recht nur einer richterlichen Behörde zusteht. Das Verwaltungsgericht urteilte, dass die Ausübung der Funktion als Strafbefehlsrichter durch Sachbearbeitende im kantonalen Steueramt eine formelle Ermächtigung erfordere. Der Departementsvorsteher und der Generalsekretär des Departements seien befugt, die Unterschriftsberechtigung zu erteilen. Darüber sei eine Liste zu führen, die von den Rechtsunterworfenen eingesehen werden könne (AGVE 2008, Seite 103 ff.).