Der Gesuchsgegner verweist auf die Rechtsprechung, wonach die Zuständigkeit, eine Bewilligungspflicht oder ein Verbot zu erlassen, nur durch Rechtssatz (also etwa durch eine Verordnung des Regierungsrats) begründet werden kann (AGVE 1991, Seite 380). Ferner nennt er die analoge Rechtsprechung zur Zuständigkeit, Strafbefehle zu erlassen. Dort wird auf die Bedeutung dieser Funktion hingewiesen. Kann eine bestimmte Person im Namen des Staats Strafbefehle ausstellen, greift das