Die Leiterin der Sektion Landerwerb der Abteilung Tiefbau unterschreibt das Gesuch für das Departement, das übrigens auch allein in fetten Grossbuchstaben im Briefkopf genannt wird. Der Kanton Aargau kennt als handelnde Organisationseinheit der Verwaltung das Departement. Der Vorsteher oder die Vorsteherin des Departements und der Generalsekretär oder die Generalsekretärin unterzeichnen die Verfügungen und Entscheide des Departements (§ 31 Abs. 1 des Organisationsgesetzes). Sie können weitere Personen für deren Aufgabenkreise zur Unterzeichnung ermächtigen (Abs. 2).