Im vorliegenden Fall hat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt das Gesuch um Einleitung des Enteignungsverfahrens gestellt. Die damalige Leiterin der Sektion Landerwerb hat das Gesuch für das Departement unterzeichnet. Ihre Unterschriftsberechtigung für das Departement wird nicht bestritten. … 2.8 Zuständigkeit für das Gesuch um Einleitung des Enteignungsverfahrens