Am 29. August 2014 ersuchte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (Abteilung Tiefbau, Sektion Landerwerb) beim Spezialverwaltungsgericht (SKE) um Anordnung der Enteignung und Einleitung des Enteignungsverfahrens. Während der öffentlichen Auflage der Enteignungsakten erhob X. unter anderem Einwendung gegen die Enteignung. Das SKE sistierte nach erfolgter Einigungsverhandlung das Verfahren und überwies die unerledigte Einwendung gegen die Enteignung an den Regierungsrat zum Entscheid. Aus den Erwägungen 1. Zuständigkeit