Einsprachefrist Die Frist für die Erhebung von Einsprachen gegen ein Baugesuch beginnt einen Tag nach der Veröffentlichung zu laufen. Sachverhalt kein Aus den Erwägungen 2. a) Gemäss § 60 Abs. 2 BauG wird das Baugesuch vom Gemeinderat veröffentlicht und während 20 Tagen öffentlich aufgelegt. Einsprachen sind innert der Auflagefrist einzureichen. (...)