Michael Merker, Rechtsmittel, Klage und Normenkontrollverfahren nach dem aargauischen Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege, Kommentar zu den §§ 38-72 VRPG, Zürich 1998, § 38 Rz. 180).

Das Einspracheverfahren ist im BauG relativ knapp geregelt und wiederholt in verfahrensrechtlicher Hinsicht das, was bereits im VRPG steht (vgl. § 4 Abs. 2 Satz 2 BauG). Diese Verweisung erscheint darum etwas fragwürdig, weil das VRPG die Einsprache nicht regelt und die analoge Anwendung der §§ 38 ff., wie dies der Gesetzgeber vorsah (Botschaft, S. 10), zu keinen klaren Ergebnissen führt.