Michael Merker, Rechtsmittel, Klage
und Normenkontrollverfahren nach dem aargauischen Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege, Kommentar zu den §§
38-72 VRPG, Zürich 1998, § 38 Rz. 180).
Das Einspracheverfahren ist im BauG relativ knapp geregelt und
wiederholt in verfahrensrechtlicher Hinsicht das, was bereits im VRPG steht (vgl. § 4 Abs. 2 Satz 2 BauG). Diese
Verweisung erscheint darum etwas fragwürdig, weil das VRPG die Einsprache nicht regelt und die analoge Anwendung
der §§ 38 ff., wie dies der Gesetzgeber vorsah (Botschaft, S. 10), zu keinen klaren Ergebnissen führt.