Bei der Interessenabwägung ist zu berücksichtigen, dass es der Bauherrschaft einzig darum geht, mit dem Zumauern der Fenster die Möblierung im Innern zu erleichtern, und also nicht baulich zwingende oder triftige Gründe das Zumauern erforderlich machen. Dieses Interesse ist im Vergleich zu den gestalterischen Interessen der Stadt stark untergeordneter Art, namentlich auch in Berücksichtigung der hohen Bedeutung des Neuquartiers gemäss ISOS.