Lässt diese etwa eine bestimmte Geschosszahl zu, darf nicht generell nur ein Geschoss weniger bewilligt werden, um eine gute Gesamtwirkung zu erreichen. Die Ästhetikklauseln stellen so eine genügende gesetzliche Grundlage dar, um Eingriffe in die Eigentumsgarantie zu rechtfertigen. Entsprechend hat das Bundesgericht in einem Fall entschieden, dass gestützt auf die Ästhetikklausel einer Bauherr-