Im Neuquartier und in der Altstadtzone sei bei verschiedenen Gebäuden das Zumauern zugelassen worden, wenn weiterhin das Fenstergewände gezeigt werde. So sei auch ihm das Zumauern zu erlauben mit der Auflage, dass das Gewände zu zeigen sei. 4.2 Die Bauparzelle liegt in der Neuquartierzone N. Das kommunale Recht enthält dazu die folgende Zonenvorschrift und folgende Ortsbildgestaltungsbestimmung (§§ 9 und 39 BNO): § 9 Neuquartierzone N 1 Die Neuquartierzone N bezeichnet ein Gebiet mit einer klaren Struktur und einem ausgepräg-