vgl. Art. 13 lit. a VAböV). Demgegenüber enthält die EU-Verordnung keine konkrete Bordsteinkantenhöhe für Bushaltestellen, aufgrund welcher ein behindertengerechter Ein- und Ausstieg sichergestellt wäre. Eine solche findet sich nun aber im Anhang Ziffer 15.3 der VSS-Norm 640 075 "Fussgängerverkehr, Hindernisfreier Verkehrsraum" vom 1. Dezember 2014, wonach eine Haltekantenhöhe zwischen