Massgebend ist hier, dass es sich bei der K … um eine Hauptverkehrsstrasse mit verkehrsorientiertem Charakter handelt, was auch bei der Umsetzung der Behindertengesetzgebung zu berücksichtigen ist. Betreffend die technische Gestaltung und damit die Umsetzung der Behindertengesetzgebung hat der Bundesrat die Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs vom 23. März 2016 (VAböV; SR 151.342) erlassen. Für den hier interessierenden Busverkehr hält Art.