Die Mitgliederliste führt ferner als Mitglieder auch sechs politische Parteien respektive andere politische Organisationen. An dieser Stelle ist auf die einschlägige Rechtsprechung zur Legitimation von 3 von 6 politischen Parteien hinzuweisen, die wie folgt lautet (vgl. RRB Nr. 2015-000120 vom 11. Februar 2015, S. 2):