Rund 16 Vereinsmitglieder wohnen entlang der Z., sei es nun südlich oder nördlich davon. Beiden Standorten ist gemeinsam, dass diese Wohnorte mehrheitlich mehr als 1 km entfernt vom Projektperimeter liegen. Entscheidend ist zudem, dass sie das geplante Strassenbauprojekt in der Regel nur dann befahren werden, wenn sie mit dem Rad Richtung Y. fahren. Die Benützung mit dem öffentlichen Verkehr ist dagegen kein taugliches Argument zur Abgrenzung zur Popularbeschwerde.