Im vorliegenden Fall ist damit auch der Projektperimeter von entscheidender Bedeutung. … Der strittige Streckenabschnitt wird damit in der Regel hauptsächlich – sei es zu Fuss oder mit dem Rad – von der links und rechts der E.-strasse wohnenden Bevölkerung benutzt. Dies aus der Überlegung heraus, dass es sich bei der fraglichen Strecke für den Langsamverkehr um eine ins Stadtzentrum führende Strasse handelt. Um demgegenüber mit dem Rad im Stadtzentrum von A nach B oder zum Bahnhof zu gelangen, ist man auf die Benützung des fraglichen Streckenabschnitts nicht angewiesen.