Bezogen auf den vorliegenden Fall gilt für die Legitimation was folgt: Mit dem Strassenbauprojekt wird im Wesentlichen eine Sanierung (der Strassenoberbau ist im schlechten Zustand) sowie eine Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere für den Langsamverkehr, angestrebt. Unter dem Begriff Langsamverkehr werden in der Schweiz die nicht-motorisierten, durch (menschliche) Muskelkraft angetriebenen Fortbewegungsarten zu Fuss, auf Rädern oder auf Rollen zusammengefasst. Gemäss den Statuten besteht der Zweck des Verbands im Wesentlichen darin, den Anteil des Langsamverkehrs durch eine direkte Linienwahl sowohl zu steigern als auch zu sichern.