Egoistische Verbandsbeschwerde; behindertengerechte Bushaltestelle – Ein Verein, der gemäss den Statuten die Interessen seiner Mitglieder zu wahren hat, darf Beschwerde (egoistische Verbandsbeschwerde) führen, wenn wenigstens ein Grossteil seiner Mitglieder – mindestens ein Drittel – selber beschwerdebefugt wäre (Erw. 3. – Die Bordsteinkantenhöhe bei Bushaltestellen für den behindertengerechten Ein- und Ausstieg muss gemäss einem schweizweit anerkannten Standard 22 cm betragen (Erw. 8). Aus dem Entscheid Regierungsrats vom 16. Dezember 2020 (RRB 2020-001533) Aus den Erwägungen 3. Legitimation 3.1