d) Hinsichtlich des Einmündungsbereiches ist der Fachmann der Ansicht, dass dieser so ausgebaut werden sollte, dass zwei Fahrzeuge kreuzen können, nachdem schon für Grundstückszufahrten je nach Typ Breiten zwischen 3 und 5 m verlangt werden (Tabelle 2 der VSS-Norm SN 640 050, Grundstückszufahrtstyp A oder B). In Bezug auf die erforderliche Breite besteht ein Ermessensspielraum.