2. a) Im vorliegenden Verfahren ist die Frage streitig, ob der Stockweg entlang der Parzelle 3437 … verbreitert werden muss. Der Gemeinderat Rothrist stellt sich auf den Standpunkt, eine Verbreiterung sei notwendig, weil es sich um einen Zufahrtsweg im Sinne der VSS-Norm SN 640 045 handle. Die Beschwerdeführerin hingegen ist der Ansicht, es sei eine Grundstückszufahrt gemäss VSS-Norm SN 640 050 und deshalb seien 3 m ausreichend.