Dachvorsprung eines Attikageschosses – Dachvorsprünge bis 60 cm zählen nicht zur Attikagrundfläche und dürfen über sie hinausragen. Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (EBVU) vom 20. Juni 2012 (BVURA.11.924) Aus den Erwägungen