Dachgeschoss Die Fläche unter einem Mansardendach, dessen unterer Dachteil die für ein Dachgeschoss zulässige Neigung von 45° überschreitet, zählt als Vollgeschoss. Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 25. Juli 2006 i.S. S. F. und Mitb. gegen B. und den Gemeinderat Meisterschwanden Aus den Erwägungen