Die Gemeindeversammlung hatte lediglich den Kredit zu beschliessen; die Projektgenehmigung im Sinne der Bewilligungserteilung ist nach § 95 Abs. 4 BauG ausdrücklich dem Gemeinderat vorbehalten. Laut den Aussagen der Vertreter des Gemeinderates Oftringen anlässlich der Verhandlung vom 16. August 2005 pflegt der Gemeinderat Beschlüsse über Strassenbauprojekte nur dann zu fassen, wenn keine Einsprachen erhoben wurden. Muss er über Einsprachen entscheiden und resultieren daraus keine Projektänderungen, ist für ihn das Verfahren abgeschlossen und das Projekt genehmigt.