Die so entstehende Aufbaute sollte durch eine das bestehende Satteldach gegen Südwesten hin erweiternde Dachkonstruktion abgedeckt werden. Die Bruttogeschossfläche des neuen Raumes betrug 27 m2. Die Parzelle liegt in der Zone W 2A (Wohnzone 2 Geschosse aufgelockert), die einen kleinen Grenzabstand von 4 m vorschreibt. Die kommunale Bauordnung erlaubt bei Klein- und Anbauten einen reduzierten Grenzabstand. Der bestehende Anbau weist einen Grenzabstand von 1,05 bis 2,4 m auf. Die dem Anbau gegenüberliegende Fassade der Nachbarliegenschaft besteht aus einer Scheunenwand.