Beschwerdeschrift Eine Nachfrist zur Verbesserung der Beschwerde ist nur einzuräumen, wenn zumindest im Ansatz ein schriftlicher Antrag und eine schriftliche Begründung vorliegen und lediglich unvollständig oder unklar sind oder die Vorinstanz versäumt hat, ihren Entscheid mit einer vollständigen Rechtsmittelbelehrung zu versehen. Sachverhalt kein Aus den Erwägungen "1.