Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass das Verwaltungsgericht – jedoch bei einer Planungszone – auch schon in grosser Besetzung (Fünferbesetzung) entschieden hat, dass das Gesuchsverfahren nur sistiert wird (vgl. VGE IV/2 vom 13. Januar 2006, publiziert in AGVE 2006, S. 148 f. und S. 156 ff.). … 5.3 Der Gemeinderat hat in der angefochtenen Bausperre einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung nicht entzogen. Das Gesetz sieht anders als bei der Planungszone (§ 29 Abs. 3 Satz 3 BauG) diese Wirkung nicht vor.