4.4.2 Die zu beurteilenden Verkehrsanordnungen sehen vor, dass in den Parkraumzonen B-J der Stadt X das Parkieren mit Parkscheibe, Montag bis Freitag, 08:00 bis 19:00 Uhr, Samstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, maximal 3 Stunden, ausgenommen mit Parkkarte (der betreffenden Zone), vorgeschrieben werden soll.