2.2 und 2.3). In einem neueren Entscheid vom 14. August 2007 (wo es um die Aufhebung von vier Parkplätzen ging) hielt das Bundesgericht nun fest, aus dem Umstand, dass jemand eine Strasse oder einen Parkplatz regelmässig benütze, könne noch keine Legitimation zur Anfechtung von Verkehrsanordnungen abgeleitet werden. Solche Massnah- –2–