4.3.2 Das Bundesgericht äusserte sich in den Urteilen 2A.23/2006 / 2A.26/2006 vom 23. Mai 2006 sowie 1A.73/2004 vom 6. Juli 2004 nicht abschliessend zur Frage, ob es für die Legitimation genügt, wenn ein Verkehrsteilnehmer die mit einer Beschränkung belegte Strasse mehr oder weniger regelmässig benützt oder ob (im Sinne einer Verschärfung der früheren bundesrätlichen Praxis) verlangt wird, dass der Beschwerdeführer auf das Befahren des betreffenden Strassenabschnitts angewiesen ist (Urteil des Bundesgerichts 2A.23/2006 / 2A.26/2006 vom 23. Mai 2006, Erw. 2.2 mit Hinweisen; Urteil des Bundesgerichts 1A.73/2004 vom 6. Juli 2004, Erw. 2.2 und 2.3).