Beschwerdefrist (Wiederherstellung) Als Gründe, die die Wiederherstellung einer Frist erlauben, gelten etwa: ernstliche Erkrankung, Unglücks- oder Todesfall in der Familie, Militärdienst und nicht voraussehbare Landesabwesenheit, aber auch weitere i.d.R. subjektive Gründe, welche die objektiv nicht unausweichliche Fristversäumnis als entschuldbar erscheinen lassen. Sachverhalt kein