3 von 5 Die Parzellenflächenteile, die mit bloss privatrechtlich eingeräumten Fuss- und Fahrwegrechten belastet sind, gelten nach dem Gesagten als blosse Hauszufahrten und verkleinern die anrechenbare Grundstücksfläche nicht. … 7. Anrechenbarkeit von "Attika Haus A" an die Ausnützung 7.1