2019, S. 924-927; § 259 PBG/ZH). Das Verwaltungsgericht hat in einem neueren Entscheid, wo es um die Beurteilung eines öffentlichen Fusswegs ging, auf diese Rechtspraxis verwiesen und sie übernommen (VGE vom 4. Juni 2020 [WBE.2019.385], Erw. 3, S. 8). Diese Zürcher Praxis ist einfach anzuwenden und erlaubt eine rechtsklare Handhabung. Auch für die Beurteilung des vorliegenden Falls ist diese Praxis zu übernehmen und einschlägig. 6.3