Sie erweitert die Nutzung des Untergeschosses nicht. Namentlich vergrössert der konische Verlauf des Stützmauerdurchbruchs nicht die Breite der Abgrabung der Gebäudefassade. Diese Breite ist unmittelbar an der Gebäudefassade – beim Tor zur Tiefgarage – zu messen und beträgt weniger als einen Drittel der Fassadenbreite.