Dieses Motiv ist auch vorliegend vorhanden. Mit der Terrainaufschüttung soll einerseits erzielt werden, dass auch entlang der Südwestfassade ein ebener, wenn auch bloss schmaler – an der schmalsten Stelle noch rund 1 m breiter – Gehbereich geschaffen wird. Die Stützmauer wird hinterfüllt und sichert das Terrain vor Rutschungen. Dass die Stützmauer im mittleren Bereich tunnelartig durchbrochen ist, um einen Durchlass zum Tiefgaragentor und in die Tiefgarage zu schaffen, macht nicht, dass Durchbruch und Stützmauer deswegen Teile der Gebäudekubatur würden. Die Stützmauer hat ihre eigene Funktion. Sie erweitert die Nutzung des Untergeschosses nicht.