Im vorliegenden Fall ist die Beschwerdelegitimation der Parteien 6, 9, 10 … strittig, währenddem für die übrigen sieben Parteien diese Legitimation mit Recht nicht zweifelhaft ist. … Die Distanzen zur Bauparzelle betragen 44 m oder weniger. Gemäss den Angaben der Beschwerdeführenden besteht auch von diesen drei Parzellen Sichtkontakt zur Bauparzelle. Auf eine einlässliche Überprüfung, namentlich auf die Durchführung eines Augenscheins zur genaueren Abklärung dieses Punktes, darf aus Gründen der Verfahrensökonomie verzichtet werden, da auf die gemeinsam eingereichte Beschwerde ohnehin einzutreten ist und die fraglichen drei Grundstücke innerhalb des 100-m-Perime- ters liegen.