Die Gesuchsgegnerin hat ihre Unterlassung zur Kenntnis genommen, stellt aber in Abrede, dass im vorliegenden Fall von Missbrauch die Rede sein könne. 1.2. Auf Anfrage der Gesuchstellerin bestätigte der stellvertretende Preisüberwacher mit Schreiben vom 19. Dezember 2007, dass der Gemeinderat den Preisüberwacher nicht kontaktiert und damit Bundesrecht verletzt habe. Nach Auffassung des Preisüberwachers sei der neue Tarif nicht klar und eindeutig formuliert und verletze das Verursacherprinzip.